Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der

Nature Vital GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau

 

1. Geltungsbereich

Die Nature Vital GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere insoweit als sie den Geschäftsbedingungen der Nature Vital GmbH & Co. KG entgegenstehen, oder hiervon abweichen, werden abgelehnt; solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden die Nature Vital GmbH & Co. KG nicht. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die Bedingungen der Nature Vital GmbH & Co. KG maßgebend.

2. Angebot und Vertragsabschluss / Vertraulichkeit

2.1 Angebote der Nature Vital GmbH & Co. KG erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Nature Vital GmbH & Co. KG maßgebend. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert. Die Vertriebsangestellten der Nature Vital GmbH & Co. KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Verträge hinausgehen.

2.2 Die Nature Vital GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum und das Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Rezepturen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von der Nature Vital GmbH & Co. KG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Nature Vital GmbH & Co. KG diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihr im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

2.3 Grundsätzlich verpflichtet sich der Kunde zur Vertraulichkeit aller Informationen bezüglich der Nature Vital GmbH & Co KG, die nicht offenkundig sind. Beide Parteien sind sich der Bedeutung der DSGVO bewusst und verpflichten sich, bei allen Aktivitäten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung die dort gesetzten Grenzen und Pflichten einzuhalten. Beide Parteien haben darüber hinaus jeweils geeignete Maßnahmen ergriffen, um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes effektiv zu schützen.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Nature Vital GmbH & Co. KG und dem Kunden für die Dauer von 3 Jahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Kunden von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung oder vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer behördlichen oder richterlichen Anweisung überlassen wurden.

 

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab dem jeweiligen Auslieferungslager.

Die Nature Vital GmbH & Co. KG steht dafür ein, dass der Liefergegenstand einwandfrei und nach gültigem Lebensmittelrecht verarbeitet wird. Bei der Lohnfertigung nach Kundenvorgabe übernimmt die Nature Vital GmbH & Co. KG jedoch keine Gewährleistung für die chemischen und physikalischen Reaktionen und die Haltbarkeit des Endproduktes.

Kundenspezifische Materialien lagert Nature Vital GmbH & Co. KG bis zu 1 Monat kostenfrei ein. Über diesen Zeitraum hinaus werden Lagerkosten inklusive banküblicher Zinsen an den Kunden weiterbelastet. Nicht lagerfähige Materialien werden 14 Tage nach Erhalt des Prüfberichts vernichtet oder zurückgegeben.

Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie Lieferanten der Nature Vital GmbH & Co. KG betreffen, entbinden die Nature Vital GmbH & Co. KG für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von den Lieferpflichten.

Jede Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlassen hat oder dem Kunden zur Verfügung gestellt worden ist.

Die Nature Vital GmbH & Co. KG ist jederzeit zu zumutbaren Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % der Vertragsmenge sind zulässig.

Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Mengen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Ansprüche des Vertragspartners (Kunden) auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der Nature Vital GmbH & Co. KG den entstandenen Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden abbedungen.

4. Verpackung

Erfolgt eine Verpackung in vom Kunden gelieferten Behältnissen, wird für die Geeignetheit der Verpackungen keine Gewähr übernommen. Die Nature Vital GmbH & Co. KG ist berechtigt, nicht geeignetes Verpackungsmaterial zu beanstanden und zurückzuweisen. Erfolgt keine Nachlieferung des beanstandeten Verpackungsmaterials innerhalb von zwei Wochen, ist die Nature Vital GmbH & Co. KG berechtigt, geeignetes eigenes Material auf Kosten des Kunden einzusetzen. Die Nature Vital GmbH & Co. KG ist dabei bemüht ein geeignetes, den Wünschen des Kunden entsprechendes Verpackungsmaterial einzusetzen.

5. Mängelrüge

5.1 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Nature Vital GmbH & Co. KG setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners (Kunden) voraus. Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mögliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich bei der Nature Vital GmbH & Co. KG anzumelden.

5.2 Transportschäden sind unverzüglich bei der Nature Vital GmbH & Co. KG anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt worden sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen.

5.3 Später erfolgte Mängelrügen werden nicht mehr anerkannt. Beanstandete Ware ist durch den Kunden bis zu der endgültigen Entscheidung der Nature Vital GmbH & Co. KG aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung der Nature Vital GmbH & Co. KG zurückgesandt werden. Der Kunde hat der Nature Vital GmbH & Co. KG in jedem Fall die Begutachtung dieser Ware zu ermöglichen. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nach Wahl der Nature Vital GmbH & Co. KG auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.

5.4 Die Kosten jeglicher vom Kunden in Auftrag gegebenen Analysen werden von der Nature Vital GmbH & Co. KG nicht übernommen. Die lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist – unabhängig von der Produktbezeichnung der Nature Vital GmbH & Co. KG– Aufgabe des Kunden.

5.5 Im Falle begründeter Mängelrügen ist die Nature Vital GmbH & Co. KG lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach Wahl der Nature Vital GmbH & Co. KG entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zur Gesamtlieferung zu ermäßigen, oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern die Ersatzlieferung erfolgt und diese fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

6. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren innerhalb von zwölf sechs Monaten nach Erhalt der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden. Werden Eingriffe durch Dritte vorgenommen, oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, gelagert oder behandelt, etc., entfällt jegliche Haftung der Nature Vital GmbH & Co KG.

7. Preise, Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Preisänderungen durch Lieferanten der Nature Vital GmbH & Co. KG bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Kunden weitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Kunden beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichte maßgebend.

7.2. Der Kunde unterstützt die Nature Vital GmbH & Co. KG bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Lieferung der Etiketten, Lieferung der geeigneten Verpackungen, Lieferung der gestellten Rohstoffe) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die Nature Vital GmbH & Co. KG berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Herstellungskosten abzurechnen. Der Verzug des Kunden tritt in dem Falle spätestens 24 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die Nature Vital GmbH & Co. KG ein.

7.3 Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, werden Produktentwicklungskosten vom Kunden getragen. Unter Produktentwicklung fallen die Herstellung von Produktmustern und im Falle der Beauftragung auch das Erstellen von Etiketten. Werden die Etiketten vom Kunden bereitgestellt, übernimmt Nature Vital GmbH & Co. KG keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf den Etiketten.

7.4 Produktkalkulation der Nature Vital GmbH & Co. KG basiert auf den in den Rezepturen angegebenen Mengen. Aufgrund unvermeidlicher produktionsbedingter Rohstoffverluste kann die Liefer- von der Bestellmenge um ca. 10% abweichen. Diese Abweichungen werden bei der Preisstellung der Nature Vital GmbH & Co. KG entsprechend berücksichtigt.

7.5 Bei Anfertigung nach Angaben des Kunden haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Nature Vital GmbH & Co. KG gegenüber allen Ansprüchen Dritter freizustellen.Ist die Nature Vital GmbH & Co. KG gezwungen, sich gerichtlich oder außergerichtlich gegen die Abwehr von Schutzrechten Dritter zur Wehr zu setzen, ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu übernehmen und angemessene Prozesskostenvorschüsse, an den von der Nature Vital GmbH & Co. KG beauftragten Rechtsanwalt zu entrichten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d. h. erst nach endgültiger Freistellung auch von jeglicher Mithaftung für Wechsel oder Schecks) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Nature Vital GmbH & Co. KG (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt ferner hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später abgeschlossener Verträge. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung der Nature Vital GmbH & Co. KG aus einem Kontokorrentverhältnis.

8.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Nature Vital GmbH & Co. KG als Herstellerin im Sinne von § 950 BGB, ohne sich jedoch zu verpflichten. Die zu be– oder verarbeitende Lieferung oder Leistung gilt als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche der Nature Vital GmbH & Co. KG im Sinne von Ziffer (8.1). Bei Be-/ Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der Nature Vital GmbH & Co. KG gehörenden Waren durch den Kunden steht der Nature Vital GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Eigentum der Nature Vital GmbH & Co. KG an der Vorbehaltsware durch Verbindung, Vermischung oder Be- /Verarbeitung der Vorbehaltsware, so überträgt der Kunde der Nature Vital GmbH & Co. KG bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für die Nature Vital GmbH & Co. KG. Die hieran entstehenden Miteigentumsrechte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche der Nature Vital GmbH & Co. KG im Sinne von Ziffer (8.1).

 

8.3 Solange der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt, dass gleichzeitig die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziffern (8.4) bis (8.6) auf die Nature Vital GmbH & Co. KG übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Die vorstehende Befugnis kann von der Nature Vital GmbH & Co. KG in den unter Ziffer (9.6) aufgeführten Fällen sowie bei Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen widerrufen werden. Im Falle des Widerrufes ist dem Kunden auch die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware und deren Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren untersagt.

 

8.4 Die Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich aller Nebenrechte des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, d. h. mit Vereinbarung dieser AVB, an die Nature Vital GmbH & Co. KG abgetreten; die Nature Vital GmbH & Co. KGnimmt die Abtretung hiermit an. Die Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Ansprüche der Nature Vital GmbH & Co. KG wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen die Nature Vital GmbH & Co. KG Miteigentumsanteile gemäß Ziffer (8.2) hat, wird der Nature Vital GmbH & Co. KG hiermit ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

 

8.5 Solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Nature Vital GmbH & Co. KG nachkommt und er nicht sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt, ist der Kunde berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an Dritte – einschließlich des Forderungsverkaufes an Factoring-Banken – ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde hat der Nature Vital GmbH & Co. KG sofort von einer Beeinträchtigung der Rechteder Nature Vital GmbH & Co. KG durch Dritte unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren. Etwa anfallende lnterventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

8.6 Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und/oder der Einzugsermächtigung ist der Kunde auf Verlangen der Nature Vital GmbH & Co. KG verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und angetretenen Forderungen zu erteilen. Sofern die Nature Vital GmbH & Co. KG das nicht selbst tut, hat der Kunde seine Abnehmer von der Abtretung an die Nature Vital GmbH & Co. KG zu unterrichten und der Nature Vital GmbH & Co. KG die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu überlassen. Ferner kann die Nature Vital GmbH & Co. KG, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Nature Vital GmbH & Co. KG länger als zwei Wochen in Verzug ist, die Vorbehaltsware herausverlangen und die an die Nature Vital GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen und sonstigen Ansprüche einziehen. Des Weiteren kann der Nature Vital GmbH & Co. KG die Vorbehaltsware zur Befriedigung ihrer Ansprüche verwerten, sobald die Nature Vital GmbH & Co. KG vom Vertrag zurückgetreten ist oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme der Vorbehaltsware, gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn die Nature Vital GmbH & Co. KG dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Unter den vorstehenden Voraussetzungen erlischt das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen. Die Nature Vital GmbH & Co. KG ist in den genannten Fällen berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware abzuholen.

 

8.7 Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um 10 (zehn) von Hundert, ist die Nature Vital GmbH & Co. KG auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Nature Vital GmbH & Co. KG verpflichtet.

9.Zahlungsbedingungen

9.1 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Sofern kein Zahlungsziel ausgewiesen ist sind die Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.

9.2 Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nicht zulässig, soweit dessen Gegenforderung durch die Nature Vital GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt wird, oder rechtskräftig festgestellt wurde.

9.3 Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die Nature Vital GmbH & Co. KG berechtigt, den unter Ziffer 9.7. dieser Bedingungen vereinbarten Zinssatz zu verlangen.

9.4 Die Nature Vital GmbH & Co. KG ist berechtigt, trotz eventuell anders lautenden Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die Nature Vital GmbH & Co. KG den Kunden unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.

9.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Nature Vital GmbH & Co. KG über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden nicht zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung angenommen.

9.6 Befindet sich der Kunde gegenüber der Nature Vital GmbH & Co. KG mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage nach dem Rechnungsdatum in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

9.7 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Nature Vital GmbH & Co. KG berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitgehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9.8 Die Nature Vital GmbH & Co. KG ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis der Kunde die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die Nature Vital GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Forderungen an Dritte abzutreten.

9.9 Der Nature Vital GmbH & Co. KG gegenüber bestehenden Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

10. Haftung

10.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land.

10.2 Für die Geeignetheit der vom Kunden zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Kunde. Die gesetzliche Produktanmeldung und etwaige regulatorischen Pflichten liegen generell in der Verantwortung des Kunden.

10.3 Der Kunde trägt ebenfalls für alle textlichen und werblichen Aussagen an der Verpackung sowie im Umfeld des Inverkehrbringens die Verantwortung.

10.4 Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung der Nature Vital GmbH & Co. KG ergeben sollte, stellt der Kunde die Nature Vital GmbH & Co. KG im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet einen entsprechenden Schadensausgleich, einschließlich sämtlicher Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche.

Dies gilt insbesondere auch für entstehende Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Diese Regelung gilt auch, soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z.B. Patentrechte, Markenrechte oder ähnliches). Dies gilt insbesondere für den Fall des Exports der Ware der Nature Vital GmbH & Co. KG durch den Kunden in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere falls durch die Erzeugnisse der Nature Vital GmbH & Co. KG Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gleiches gilt, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn die Nature Vital GmbH & Co. KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der Nature Vital GmbH & Co. KG steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich

10.6 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Nature Vital GmbH & Co. KG ansonsten nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Unter wesentlichen Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu verstehen, die in besondere Weise für die ordnungsgemäße Durchführung oder Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind oder das zwischen den Parteien bestehende Vertrauensverhältnis ganz wesentlich beeinflussen, insb. also die Erfüllung von Lieferpflichten und wichtigen Hinweispflichten.

Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist – solange kein Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Nature Vital GmbH & Co. KG vorliegt – die Haftung insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.


10.7 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die Nature Vital GmbH & Co. KG einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat oder nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen wie Produkthaftungsge-setzen haftet.

10.8 Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernimmt die Nature Vital GmbH & Co. KG keine Haftung bzw. Gewährleistung.

10.9 Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist seitens der Nature Vital GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

10.10 Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten; die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

10.11 Ist ein Schaden beim Kunden sowohl auf ein Verschulden der Nature Vital GmbH & Co. KG als auch auf ein Verschulden vom Kundenzurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

11. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Hanau der Erfüllungsort.

12. Rechtswahl

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hanau.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.